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Commercial Policy

RESERVIERUNGSVERTRAG
Die Reservierung kommt zustande , und folglich der Vertrag gilt, nur wenn Horstmann Hotels Group die betreffende Reservierung dem Kunden zuschickt, auch via online.
Jegliche Veränderung, oder Zusatz und/oder Integrierung der Reservierungen werden gültig sein, nur wenn sie aus einem Schrift stammen, mit einem Datum, das nur das Bestaetigungsdatum folgt. 

AUSWEISDOKUMENTE
Beim Ankunft im Hotel, während des Checkings, ist es förderlich die Ausweisdokumente von allen Gästen zu händigen. Diese können Ausweis oder Pass sein. Minderjährige auf dem Pass ihrer Eltern dürfen mit einem solchen Dokument nicht verreisen. Also ohne personal Ausweis, ist es unmöglich das check-in zu tätigen, und die Gäste zu registrieren. Wenn das Hotel/Campingplatz ein Unterschied von Preisen feststellt, das aus einem Irrtum bei der Reservierung, bzgl. das Alter von Familienmitgliedern, soll die Preisdifferenz im Hotel/Campingplatz beglichen werden, beim Ankunft.

STEUERN UND ABGABEN 
Die sogenannte Aufenthalt-Steuer wird von den Gemeinden in Italien festgesetzt. Sie muss im Hotel bezahlt werden, gesetztgemaess, beim Aufenthalt, auch wenn sie nach der Reservierung festgelegt wird. Unsere Preise verstehen sich mit Mehrwertsteuer inklusiv. Sollte die Höhe der Mehrwertsteuer sich verändern, und nicht mehr 10% betragen, sondern höher werden, soll die eventuale Differenz im Hotel begleichen werden. 

PREIS 
Die Preise für die touristische Dienstleistungen sind in Euro. Die reduzierte Preise der “Sonderangebote” sind nicht kumulativ. 

UNTERKUNFT
In jeder Horstmann Hotels Group Anlage ist die Unterkunft in Zimmern (im Hotel) oder in Mobile Homes in Camping oder in Campingplätzen vorgesehen, alle mit privaten Sanitäranlagen. Wir raten Ihnen die Zimmerkategorie /Mobile Home Kategorie auf die jeweiligen Website zu überprüfen. 

ERSATZUNTERKUNFT 
Sollten die Dienstleistungen im Vertrag nicht verfügbar sein, aufgrund der folgenden Begründungen, verpflichtet sich Horstmann Hotels Group dem Gast eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen, mit gleicher Qualität, mit möglichen minimalen begründeten Unterschiede. Die Gründe, eine Ersatzunterkunft zu Verfügung zu stellen, sind zum Beispiel: unbrauchbare Zimmer, Änderungen bei Flugverkehr, Verlängerung des Aufenthaltes seitens der Gästen im Zimmer anwesend, overbooking, Dienstleistungen, die zu sehr kostspielig geworden sind aufgrund von außergewöhnlichen und unverzeihbaren Ereignissen.

ÄNDERUNG DER RESERVIERUNG UND RÜCKTRITT VOM VERTRAG.
Werden schon bestätigte Reservierungen annulliert, so entstehen Aenderungskosten und Stornierungsgebuehren. Die Hoehe solcher Summen kann auf der Basis der Vertragsbedingungen in der Reservierung, im Katalog und/oder auf unsere Website gerechnet werden, und wird seitens Horstmann Hotels Group, dem Gast nach seiner Anfrage mitgeteilt.
Stornierungsgebuehr im Fall von Gast-Rücktritt. Aufenthaltsvertrag. Bis zu 4 Tagen vor Ankunft ist keine Stornierungsgebuehr vorgesehen. Im Fall von Stornierungen und späteren Veränderungen, oder der Gast kommt nicht an (no Show), ist es eine Stornierungsgebuer in Höhe von 30% des gesamtes Reservierungsbetrags vorgesehen. Es ist möglich die Stornierung an die E-Mail Adresse booking@horstmannhotels.com zu schreiben. Bei vorzeitiger Abreise können bis zu 3 Nächte Leerbettgebühr in Rechnung gestellt werden. Der PREPAID Preis sieht keine Erstattung vor. Der ganze Betrag wird von uns behalten, im Fall von Stornierung, wenn der Gast nicht ankommt oder zu früh abreist. 
Horstmann Hotels Group lehnt jede Verpflichtung für jeglichen Schaden, direkt oder indirekt, die die Gäste erleiden können, wie z.B. das Verlieren oder Diebstahl von Objekten, Krankheit oder Unfälle während der Nutzung von Hotelausruestung, oder bei Teilnahmen an Unterhaltungsprogrammen, mögliche Streiche, die Ankunft oder Abreise verspäten, woran das Personal von Hotel-Campingplatz nicht schuldig ist. Oder Ereignisse, die während der Reise des Gastes oder ihre Beförderung von oder zum Hotel/Camping passieren können. 

REKLAMATIONEN UND ERSTATTUNGSFOERDERUNG
Jede kritische Punkte müssen sofort der Anlage signalisiert werden, mithilfe vom Reklamationsformular. Dies ist bei jeder Rezeption dem Gast zur Verfügung, und erlaubt die Direktion schnell zu handeln. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, wird unser Gast-Service schriftliche Bestätigung mit Ergebnis via mail einreichen, wenn die Meldung innerhalb von 30 Tagen angekommen ist. Die mögliche Erstattung, angemessen dem Schaden/Missstand, kann als Gutschein gewährt werden, der für zukünftige Reservierungen in unseren Anlagen benutzt werden kann.

SONSTIGE BEDIENGUNGEN
Für alle andere Bedingungen, die nicht in dieser Policy enthalten sind, z.B. Check-in und Check-out, besondere Behandlungen, usw. gilt was in der Reservierung bestätigt wurde. Die Reservierung ist das einzige Dokument, was die reservierte Leistungen sichert.

KLAUSELN UND GENERELLE INFORMATIONEN 
Wenn nicht anders im Vertrag zwischen den Parteien festgemacht wurde, gelten folgende Voraussetzungen: 
Kunde/Gast ist die natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag für einen Aufenthalt im Hotel oder Camping oder Ferienwohnung und /oder einen Pauschalreise-Vertrag abschließt, als Gast oder im Namen und Auftrag eines Gastes handelt.  

HAUSTIERE 
In einigen Hortsmann Hotels Group Anlagen sind nur kleine Haustiere erlaubt. Am Ankunft kann das Personal der Anlage nach dem Gesundheitspass des Tiers fragen. All die Infos sind auf der Website unserer Anlage, unter “Pet Friendly”.

ZUGANG UND VERLASSEN DES ZIMMERS
Check-in ist ab 15:00 Uhr am Ankunftstag im Hotel und Check-out ist bis 10:00 des Abreisetages.

KUNDENDIENST UND INFORMATION 
Für Fragen und Aufklärungen bzgl. Reservierungen rufen Sie bitte unser Buero : 00390365954026. Unser Kundendienst ist weitgehend zur Verfügung: Das Personal in der Anlage ist für jegliche Anforderung während des Aufenthaltes dem Gast zu Verfügung. 

W-LAN 
Der Gast kann sich dem Personal am Empfang für die W-Lan Nutzung wenden. Auf der Directory jeder  Anlage ist es auch möglich die Eingangsdaten zu geben, um in Internet surfen zu können.

PARKPLATZ  
Die verfügbare Parkplätze im Offen oder in Garage werden zugeteilt. Für Informationen über Kosten und Reservierungen bitten wir um eine Anfrage direkt beim reservieren, oder sich an der Rezeption zu wenden. 

BENUTZUNGSBEDINGUNGEN DES PARKPLATZES

Art. 1) Gegenstand der Verordnung
Diese Verordnung regelt die Bedingungen für die Benutzung des privaten, unbewachten Parkplatzes für Kraftfahrzeuge und Motorräder der Häuser der Gruppe Horstmann Hotels. Die Einfahrt von Kraftfahrzeugen, Motorrädern oder anderen Fahrzeugen mit Verbrennungs-, Elektro- oder Hybridmotoren (im Folgenden allgemein als „Fahrzeuge“ bezeichnet) auf den Parkplatz setzt die Zustimmung zu dieser Verordnung voraus.
Art. 2) Nutzung
Der Zugang zum Parkplatz kann über einen Magnetausweis, eine Fernbedienung oder ein Kennzeichenlesesystem zum Öffnen der Schranke geregelt werden. Um sie zu benutzen, müssen sich die Gäste zunächst im Hotel anmelden, wo sie eine Karte erhalten, die für die Dauer ihres Aufenthalts gültig ist.
Art. 3) Preis und Zahlung
Die BenutzerInnen haben Zugang zum Parkplatz gemäß dem festgelegten Tagespreis. Für alle Fahrzeugtypen gilt derselbe Preis.Die tägliche Stellplatzgebühr wird mit dem Zimmer verrechnet und beim Check-out bezahlt. Falls keine Gebühr erhoben wird und die Nutzung daher kostenlos ist, gelten dennoch die in dieser Verordnung festgelegten Regeln.
Art. 4) Pflichten
Auf dem Parkplatz muss das Fahrzeug auf den abgegrenzten Parkplätzen abgestellt werden, um die Ordnung in der Umgebung zu gewährleisten. Beim Verkehr und Manövern innerhalb des Parkplatzes sind die Gäste verpflichtet, mit ihren Fahrzeugen auf die anwesenden Personen und Fahrzeuge Rücksicht zu nehmen, sich vorsichtig und umsichtig zu verhalten und die Regeln der Straßenverkehrsordnung, die vorhandenen Schilder und das zuständige Personal zu beachten. Den Gästen ist es daher untersagt: a) mit ihrem Fahrzeug auf den Fahrbahnen zu halten; b) Materialien auf den Boden zu entsorgen, die den Parkplatz oder die Umgebung verunreinigen und/oder beschädigen können. Gäste, die Schäden an den Einrichtungen und Geräten auf dem Parkplatz verursachen, sind verpflichtet, die Hotelleitung oder das Personal vor Ort unverzüglich zu informieren. Die Gäste sind verpflichtet, ihre Fahrzeuge abzuschließen und keine Gegenstände oder Wertgegenstände, Tiere, brennbare oder explosive Stoffe oder Gegenstände, die in irgendeiner Weise Aufmerksamkeit erregen oder eine Gefahr darstellen können, darin zulassen. Der Parkplatz ist unbeaufsichtigt und unbewacht. Das Hotel behält sich das Recht vor, in allen Fällen von Verstößen gegen die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung oder für entstandene Schäden Maßnahmen zu ergreifen, die seinem eigenen Schutz dienen.
Art. 5) Haftungsbeschränkung
Der Parkplatz ist zwar für Unberechtigte verboten, wird aber nicht beaufsichtigt oderbewacht. Das Hotel ist nicht verpflichtet, die geparkten Fahrzeuge zu beaufsichtigen und übernimmt nicht die Verantwortung für die Fahrzeuge (die rechtlich im Besitz des Eigentümers des Kunden bleiben, der die Schlüssel behält); daher haftet es in keiner Weise für Schäden oder Diebstähle (konsumiert oder versucht), die von Dritten an den Fahrzeugen, ihrem Zubehör, den Gepäckstücken oder anderen in den Fahrzeugen abgestellten Gegenständen verursacht werden. Die Gäste befreien daher die Hotelleitung von jeglicher Haftung. Die Gäste verpflichten sich, alle wichtigen und wertvollen Gegenstände aus dem Passagierraum des Fahrzeugs zu entfernen und befreien die Hotelleitung von jeglicher Verantwortung für den Diebstahl dieser Gegenstände und die Beschädigung des Fahrzeugs. Die Nutzung von Parkplätzen bedeutet nicht die Abgabe von Fahrzeugen an das Hotel zur Verwahrung. Mit der Aushändigung des Magnetausweises erwerben die Gäste lediglich die Möglichkeit, gegen eine Gebühr einen Parkplatz für die Dauer des Aufenthalts im Hotel zu nutzen, ohne dass das Fahrzeug sichergestellt und/oder bewacht wird. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass: a) das Hotel weder den Fahrzeugtyp noch den konkreten Ort kennt, an dem das Fahrzeug geparkt ist; b) das Hotel das Fahrzeug weder bei der Einfahrt in den Parkplatz in Empfang nimmt noch bei der Rückgabe bei der Ausfahrt aus dem Parkplatz mitwirkt; c) das Hotel nicht im Besitz des Fahrzeugs ist (die Schlüssel werden und müssen von den Gästen aufbewahrt werden, und das Fahrzeug kann sich auf dem Parkplatz unter der Verantwortung des Kunden frei bewegen). Für Schäden, die hingegen nachweisbar durch das Hotel, sein Personal oder das Personal der von ihm beauftragten Unternehmen verursacht werden, sind die Gäste bei sonstigem Verfall des Entschädigungsanspruchs verpflichtet, das zuständige Personal an der Rezeption am Tag des Ereignisses unverzüglich zu benachrichtigen. Wird der Vorfall nicht unverzüglich und in jedem Fall vor dem Verlassen des Hotels gemeldet, verfällt der Anspruch auf Entschädigung und/oder Schadensersatz. Das Hotel haftet daher keinesfalls für Schäden an geparkten Fahrzeugen, die durch Fahrzeuge Dritter auf dem Parkplatz verursacht werden, oder für Schäden, die durch Vandalismus, Unruhen, Demonstrationen, Terrorismus, Erdbeben, starken Wind, Schnee, Eis, Tauwetter, Überschwemmungen, Naturkatastrophen oder höhere Gewalt oder durch zufällige Stürze jeglicher Art (z. B. Pflanzen, Laub, Rohre usw.) entstehen. Bei Schäden durch Stöße, Zusammenstöße, Unfälle und/oder Überfahren, die von den Nutzern des Parkplatzes verursacht werden, kann das Recht auf Schadensersatz vom Geschädigten ausschließlich gegenüber den Gästen geltend gemacht werden, die den Schaden verursacht haben, wobei jegliche Haftung des Hotels ausgeschlossen ist. Jegliche Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen, auch im Hinblick auf einen eventuellen Rückgriff des Versicherungsunternehmens, das die Entschädigung an die versicherten Gäste gezahlt hat, die mit dem Betreten des Parkplatzes erklären, dass sie die Vorschriften und Bedingungen für die Benutzung des Parkplatzes bedingungslos anerkennen, auch in Bezug auf die bei der Einfahrt aufgedeckte Haftung.
Art. 6) Nutzungsbeschränkungen
Es dürfen nur Fahrzeuge mit Benzin-, Diesel- und Elektroantrieb parken. Fahrzeuge mit Treibgas- und Methanantrieb sind in den Untergeschossen nicht zugelassen.
Art. 7) Entfernen von Fahrzeugen
Bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung, die zu einer Gefährdung oder Behinderung des Verkehrs und/oder der normalen Nutzung des Parkplatzes führen, kann das Hotel die Fahrzeuge gemäß der geltenden Ordnung entfernen und dem Benutzer die daraus resultierenden Kosten in Rechnung stellen.
Art. 8) Schlussbestimmungen
In Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 erfolgt die Verarbeitung der Informationen über die Gäste nach den Grundsätzen der Korrektheit, Rechtmäßigkeit, Transparenz und des Schutzes der Vertraulichkeit. Die Gäste, die ihre Fahrzeuge auf dem Hotelparkplatz abstellen, akzeptieren die vorliegenden Bestimmungen und alle darin enthaltenen Klauseln. Für alle Streitfälle, die sich aus der Nutzung des Parkplatzes gemäß der vorliegenden Regelung ergeben, ist ausschließlich das Gericht von Brescia zuständig.

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